Öffentlich zugängliche Bauten und Ladenlokale müssen für jede Person ohne Erschwernis oder Hilfe von Dritten zugänglich und nutzbar sein, auch für Personen mit Körper-, Seh- oder Hörbehinderung.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) müssen diese Bauten oder Anlagen nach den Grundsätzen einer barrierefreien Architektur erstellt bzw. angepasst werden, sobald ein Neu- oder Umbau erfolgt, für welchen eine Baubewilligung erforderlich ist.
Wir legen grossen Wert darauf, diese oft anspruchsvollen Gesetzesvorschriften mit den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft in Einklang zu bringen.
Ladenlokale
Das Einrichten von Dienstleistungsflächen erfordert grosses Einfühlungsvermögen in Bezug auf die Wünsche der Betreiber. Die optimale Nutzung des Raumes ist ein wichtiges Ziel und für den anschliessenden Ablauf des Geschäftes von zentraler Bedeutung.